Harburg (Schwaben) ist eine Stadt im Landkreis Donau-Ries in Schwaben (Bayern)
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Donau-Ries
Einwohner
5574 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86655
Vorwahlen
09080, 09085
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Harburg (Schwaben)
Hauptstraße 2
86440 Harburg
2. Landratsamt Donau-Ries
Am Schloßplatz 2
86609 Donauwörth
3. Bürgeramt Harburg
Hauptstraße 2
86440 Harburg
Gemeinde Harburg (Schwaben) – Öffnungszeiten
- Montag:
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Der Stadtrat Harburg beschloss den Bebauungsplan „Stadel-feld“ in der Fassung vom 29.02.2024. Dieser Plan umfasst planungsrechtliche Festsetzungen, textliche Festsetzungen und eine Begründung. Zudem gibt es einen älteren Bebauungsplan „Am Salzberg“ in der Gemeinde Forheim, der am 21.12.2020 rechtskräftig wurde und allgemeine Wohngebiete, öffentliche Verkehrsflächen und spezifische Bauvorschriften festlegt.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.