Harburg (Schwaben) ist eine Stadt im Landkreis Donau-Ries in Schwaben (Bayern)
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Donau-Ries
Einwohner
5574 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86655
Vorwahlen
09080, 09085
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Harburg (Schwaben)
Hauptstraße 2
86440 Harburg
2. Landratsamt Donau-Ries
Am Schloßplatz 2
86609 Donauwörth
3. Bürgeramt Harburg
Hauptstraße 2
86440 Harburg
Gemeinde Harburg (Schwaben) – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Sonntag:
Der Stadtrat Harburg beschloss den Bebauungsplan „Stadel-feld“ in der Fassung vom 29.02.2024. Dieser Plan umfasst planungsrechtliche Festsetzungen, textliche Festsetzungen und eine Begründung. Zudem gibt es einen älteren Bebauungsplan „Am Salzberg“ in der Gemeinde Forheim, der am 21.12.2020 rechtskräftig wurde und allgemeine Wohngebiete, öffentliche Verkehrsflächen und spezifische Bauvorschriften festlegt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.